Leistungen & Abrechnung
Übersicht meines therapeutischen und diagnostischen Angebots für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Alle Leistungen werden privattherapeutisch nach GOP abgerechnet.
Erstgespräch / Sprechstunde
Erstes Kennenlernen, Klärung des Anliegens und ein gemeinsamer Blick darauf, ob eine Therapie bei mir der richtige Weg ist. Ohne Verpflichtung zu weiteren Sitzungen. Im Anschluss folgt die diagnostische Phase vor Therapiebeginn: Wir lernen uns besser kennen, klären die Diagnose, formulieren Therapieziele und entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Einzeltherapie
Verhaltenstherapeutische Einzelsitzungen mit Kindern oder Jugendlichen – in der Regel wöchentlich, jeweils 50 Minuten. Auf Augenhöhe, altersgerecht und individuell an die Lebenswelt angepasst.
Bezugspersonensitzungen
Eingebunden in die laufende Therapie des Kindes oder Jugendlichen: Gemeinsame Termine mit Eltern oder anderen Bezugspersonen, um Veränderungen im Alltag zu begleiten und tragfähig zu machen.
Testpsychologische Diagnostik
Standardisierte Diagnostik mit anerkannten Testverfahren – inklusive ausführlicher Rückmeldung und schriftlichem Befundbericht. Schwerpunkte sind:
Berichte & Stellungnahmen
Fachliche Berichte und Stellungnahmen für Schule, Kostenträger, Jugendamt oder Gericht – auf Wunsch und nach Absprache, eigenständig abgerechnet nach GOP.
Online-Sprechstunde
Therapeutische Gespräche per Videosprechstunde über einen zertifizierten, datenschutzkonformen Anbieter – für mehr Flexibilität bei Krankheit, Anreise oder im Anschluss an einen Umzug.
Honorar & Kostenübernahme
Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem GOP-Satz der jeweiligen Leistungsziffer. Eine konkrete Kostenaufstellung bespreche ich gerne im Erstgespräch.
Private Krankenversicherung
Die Kosten werden je nach Vertrag teilweise oder vollständig erstattet. Eine vorherige Klärung des Leistungsumfangs mit deiner PKV ist empfehlenswert.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte erhalten anteilige Erstattung über die zuständige Beihilfestelle. Die jeweiligen Beihilfevorschriften regeln den genauen Umfang.
Selbstzahler
Termine sind selbstverständlich auch als Selbstzahler möglich – ohne Diagnose und ohne Eintrag bei einer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich, wenn nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten verfügbar ist. Die Antragsstellung erfolgt eigenverantwortlich vor Therapiebeginn.
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